Schließzeiten:
- im Jahresverlauf 3-4 Wochen
- sowie zu Weiterbildungszeiten, welche jedoch rechtzeitig bekannt gegeben werden.
Während der Schließzeiten besteht Anspruch auf Ersatzbetreuung, insofern das Jugendamt Plätze zur Verfügung stellt. Ein
entsprechender Antrag muss von den Eltern gestellt werden!